Vollstationäre Pflege

Gute Pflege beginnt mit einem Erstgespräch, mit dem Erfragen von Pflegeanliegen, Wünschen und Problemen. Die Pflegeplanung, die laufend überprüft und angepasst wird, strukturiert den Pflegeprozess. Jeder Bewohner findet in einer Pflegekraft seine Hauptbezugsperson. Sie ist Ansprechpartner und Koordinator zwischen Bewohner, Angehörigen, Ärzten und anderen beteiligten Berufsgruppen.

Wir pflegen Menschen in allen Pflegegraden, von Pflegegrad 1 bis  Pflegegrad 5. Unser interdisziplinäres Team übernimmt die tägliche Hilfe bei der Körperpflege, die Wundversorgung, die spezielle Pflege von Menschen mit Ernährungssonden, die Verabreichung von Injektionen und Medikamenten und das Schmerzmanagement.

 

Hier finden Sie die vollständige Preisliste zum Download.

 

Unsere Preise

Vollstationäre Pflege

Pflegegrad (PG)

1

2

3

4

5

Pflegeleistungen1

64,22€

88,59€

104,77€

121,63 €

129,19 €

Ausbildungszuschlag

0 € 0 € 0 € 0 € 0 €

Ausbildungsumlage-

zuschlag²

3,67 € 3,67 € 3,67 € 3,67 € 3,67 €
Unterkunft 20,63 € 20,63 € 20,63 € 20,63 € 20,63 €
Verpflegung 13,75 € 13,75 € 13,75 € 13,75 € 13,75 €
Investitionskosten 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 €

Gesamt/Tag

122,27 €

146,64 €

162,82 €

179,68 €

187,24 €

1 Grundlage der pflegebedingten Aufwendungen (Pflegeleistungen und Ausbildungszuschlag) ist der sogenannte Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE). Ab 1.1.2017 wird jeder Monat mit 30,42 Tagen abgerechnet, angebrochene Monate tagesweise.

² Bei der Ausbildung nach dem neuen Pflegeberufegesetz müssen ab dem 01.01.2020 über den Umlagebetrag für die Refinanzierung der Ausbildungskosten auch die Kosten der praktischen Ausbildung und die Kosten der Altenpflegeschulen finanziert werden. Diese Kosten werden für einen Übergangszeitraum von ca. 3 Jahren über einen Zuschlag auf die pflegebedingten Kosten finanziert.

Die Entgelte entsprechen den Kosten in der stationären Pflege. Hier können Sie die aktuelle Preisliste und den Aufnahmeantrag herunterladen und ausdrucken.

Seit einigen Jahren sind die Kostenträger dazu übergegangen mit den Pflegeeinrichtungen sogenannte Einrichtungseinheitlichen Eigenanteile (EEE) zu verhandeln. Sinn war und ist, dass der Pflegebedürftige unabhängig vom Pflegegrad das gleiche Entgelt zahlen soll. Statt dem früher üblich mit dem Pflegegrad ansteigenden Eigenanteil gibt es nun einen Eigenanteil, welcher im Verlauf des Aufenthalten absinkt. Je länger Jemand im Pflegeheim lebt, desto mehr finanzielle Unterstützung erhält diese Person durch die Pflegekasse. Unten stehend die Staffelung des EEE nach Aufenthaltsmonaten. 

Kosten pro Monat (vollstationär)

Durchschnittsmonat berechnet mit 30,42 Tagen.

Gültig ab 01.10.2024

 

1-12 Monate 

13-24 Monate

25-36 Monate 

37 Monate und mehr

Pflegegrad 1

3.594.45 €

3.594.45 € €

3.594.45 € €

3.594.45 € €

Pflegegrad 2

 3.385,31€ 3.079,82 € 2.672,51 € 2.163,38 €
Pflegegrad 3 3.385,47 € 3.079,96 € 2.672,61 € 2.163,42 €
Pflegegrad 4 3.385,38 € 3.079,88 € 2.672,55 € 2.163,40 €
Pflegegrad 5 3.385,35 € 3.079,86 € 2.672,54 € 2.163,39 €